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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bechtle direct GmbH

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Für Angebote, Geschäftsanbahnungen und Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich unsere im Zeitpunkt des Angebotes, der Anbahnung oder des Abschlusses des Rechtsgeschäftes jeweils gültigen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung oder Leistung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nach Abschluss des ersten Rechtsgeschäftes auch für alle künftigen Angebote, Geschäftsanbahnungen und Rechtsgeschäfte mit dem Käufer, und zwar in der jeweiligen Version (siehe Abs. 1).

 

Technische und optische Änderungen von gekaufter Ware, auch seitens der Hersteller, behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir verkaufen unsere Ware ausschließlich an Unternehmer. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche unsere Leistungen ist der Firmensitz Traun

 

2. Angebot, Angebotsunterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend. Das Rechtsgeschäft kommt erst durch schriftliche Bestätigung einer Bestellung des Käufers durch uns zustande.

An auf Käuferwünschen ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen haben wir – auch nach Ausführung des Kaufvertrages und Erfüllung durch den Käufer – weiterhin das Eigentums- und Urheberrecht.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Lager inklusive Originalverpackung. Versandkosten trägt der Käufer.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den im Katalog und im Webshop genannten Preisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

Alle im Katalog angegebenen Preise verstehen sich inklusive URA und ERA-Lizenzgebühr.

 

Die Preise sind freibleibend.

Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Lieferungen auf Rechnung erfolgen nur vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, so schuldet er die gesetzlichen Zinsen.

 

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, sofern wird den von ihm geltend gemachten Anspruch nicht anerkannt haben oder dieser nicht gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer überdies nur zu, wenn sich dieses auf die Ware aus der Lieferung bezieht, deren Rechnungsbetrag er zurückhält.

 

4. Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer Vorlieferanten liegen, die wir nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Käufers. Fällt uns grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer einmaligen Nachfrist von mindestens 14 (vierzehn) Werktagen vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges (bei Rücktritt Nichterfüllungsschaden oder bei verspäteter Lieferung: Verspätungsschaden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Soferne bei Sonderanfertigungen oder Individualkonfiguration, die Ware bereits in Produktion ist, ist ein Rücktritt wegen Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.

 

Schadenersatzansprüche, die auf den aktuellen Schaden beschränkt sind, stehen dem Käufer überdies nur zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, die der Käufer zu beweisen hat.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

5. Gefahrenübergang

Lieferungen sind "ab Lager" vereinbart. Mit Übergabe der Ware an den Versender oder Transporteur geht die Gefahr (nicht jedoch das Eigentum – siehe Eigentumsvorbehalt) auf den Käufer über

Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung gegen Kostenersatz durch eine Transportversicherung eindecken.

 

6. Gewährleistung

Allgemeines

Der Käufer ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen gerichtlich geltend zu machen.

Die Gewährleistung entfällt, soweit der Käufer ohne unser Zutun Liefer- oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht mit den von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen in Verbindung stehen.

 

Der Käufer hat die eingehende Ware bezüglich Verpackung und Menge unverzüglich zu untersuchen und etwaige Beschädigungen an der Verpackung oder Mindermengen uns unmittelbar nach Ablieferung (binnen 12 h) bekannt zu geben; unterlässt er dies, so verliert der Käufer sämtliche Ansprüche in Bezug auf etwaige Transportschäden bzw. Mindermengen.

Der Käufer hat die eingehende Ware auf alle Funktionalitäten und auf etwaige Mängel zu untersuchen. Hervorkommende Mängel hat der Käufer uns binnen 5 (fünf) Werktagen nach Eingang der Ware oder Entdeckung bei versteckten Mängeln in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten. Erhebt der Käufer die Mängelrüge nicht fristgerecht, dann hat er auch keinen Anspruch auf den Ersatz von Mängelfolgeschäden.

 

Hardware

Wir gewährleisten, dass die Hardware die in der Auftragsbestätigung genannten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit berechtigt den Käufer nicht zu Gewährleistungsansprüche.

Inhaltlich leisten wir gegenüber dem Käufer in dem Umfang Gewähr, wie uns der Hersteller für die Anlage zur Gewährleistung verpflichtet ist. Weitere Gewährleistungsansprüche hat der Käufer gegen uns nicht.

Wir behalten uns das Recht vor im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile zu reparieren oder auszutauschen. In dem erforderlichen Umfang wird der Käufer vor einem Austausch Programme einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen und für sich auf eigene Kosten eine Sicherungskopie des aktuellen Datenstandes anfertigen.

 

Standardsoftware

Festgehalten wird, dass wir keine Software produzieren. Wir verfügen auch nicht über den Source-Code der gelieferten Software. Der Käufer anerkennt hiermit, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatzbedingungen des Programmes angibt.

 

Im Störungsfall obliegt dem Käufer die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt. Weitere Gewährleistungsansprüche hat der Käufer nicht.

 

7. Rücksendung aufgrund Vereinbarung

Rücksendungen von Waren (seien sie mangelhaft oder nicht) sind mit uns vorab zu vereinbaren. Wenn eine Rücksendung vereinbart wird, ist die Ware inkl. dem kompletten Zubehör in originalversiegelter Verpackung zu retournieren. Jeder Rücksendung ist der Rücksendebegleitschein beizulegen, den wir bei Vereinbarung zur Verfügung stellen.

Gänzlich ausgeschlossen von einer Vereinbarung über die Rücksendung sind Sonderbestellungen (z.B. Waren außerhalb des Standardsortimentes), Individualkonfigurationen, geöffnete Software(pakete), Projektionsgeräte, Möbel/Safes, bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen und Farbbänder.

 

8. Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, und dies vom Käufer nachgewiesen wird.

Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Käufer auf Verlangen Einblick in unsere Polizze zu gewähren.

Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz für Personenschäden. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte von Internet-Seiten, die über Links, Internet-Links oder Hyper-Links von unserem Online-Shop www.bechtle.at aus erreichbar sind. Insbesondere übernehmen wir für die Richtigkeit der Produktbeschreibungen, Produktspezifikationen und Produktinformationen auf diesen verlinkten Seiten keine Haftung.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, bevollmächtigt uns hiermit der Käufer, die gelieferte Ware von ihm oder einem Dritten abzuholen. In der Rückholung der Vorbehaltssache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltssache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Die Differenz zuzüglich allfälliger weiterer Schäden, schuldet der Käufer aus dem Titel des Schadenersatzes.

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang – jedoch nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes - weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies teilt er seinem Käufer auch mit. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

10. Datenschutz

Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

11. Gerichtsstand, Rechtswahl

Als Gerichtsstand ist für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für Traun örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig.

Es gilt ausschließlich das Recht der Rep. Österreich (unter Ausschluss des UNKaufrechtsabkommens). Wir erkennen den Internet Ombudsmann als Streitschlichtungsstelle an. Infos über eine eventuelle Streitschlichtung unter: vertrieb.direct-at@bechtle.com oder +43 7229 / 64 110 - 0 oder www.ombudsmann.at/

 

AGB Stand August 2020