Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung.

Einen Personalausweis beantragen, seinen Wohnsitz ummelden oder die Zulassung eines Autos: Das alles sind Verwaltungsdienstleistungen, die Bürger:innen aktuell größtenteils nur durch einen Gang zum zuständigen Amt erledigen können. Dabei wünschen sich fast neun von zehn Deutschen, dass ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Digitalisierung und damit die Einführung dieser Dienstleistungen mit mehr Nachdruck verfolgt (Bitkom).

88%

der Deutschen fordern, dass ihre Gemeinde die Digitalisierung mit mehr Nachdruck verfolgt.

77%

sind überzeugt, dass digitale Behördengänge Zeit sparen.
 

64%

bewerten den Digitalisierungsgrad ihrer Behörde als rückständig.
 

OZG als treibende Kraft.

Um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben, wurde 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet. Mit diesem sollten 600 Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 digitalisiert werden. Dieses Ziel wurde aufgrund verschiedenster Faktoren verfehlt.

Um die Dienstleistungen digital und in vielen Fällen überhaupt noch anbieten zu können, muss die Digitalisierung also in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. Denn neben der Digitalisierung kämpft die öffentliche Verwaltung bereits mit einer weiteren Herausforderung: fehlenden personellen Ressourcen. Sie wird in den nächsten fünf Jahren rund 25 Prozent ihrer Mitarbeitenden in den Ruhestand verabschieden, wodurch die personellen Ressourcen weiter sinken. Zudem fehlen IT-Expert:innen, da der öffentliche Sektor im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft nicht mithalten kann.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Dieses soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung schaffen. Zudem soll es die zentrale Voraussetzung für nutzerfreundliche und vollständig digitalisierte Verfahren sein.

Datensicherheit.

Bei allen digitalen Prozessen fallen personenbezogene Daten an. Behörden speichern beispielsweise Name und Wohnort, aber auch, ob Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. Alle diese Informationen unterliegen dem Datenschutz, der seit 2018 durch die DSGVO geregelt ist und die Verwendung sowie Speicherung der Daten EU-weit einheitlich regelt. Datenschutz spielt bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung deshalb eine sehr wichtige Rolle und sollte von vornherein in die Digitalisierungskonzepte miteinbezogen werden. Ziel muss sein, einen digitalen Prozess aufzusetzen, der datenschutzkonform abläuft und Softwareprodukte nutzt, die ebenfalls den Anforderungen des Datenschutzes genügen.

Ende-zu-Ende-Digitalisierung.

Um Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten, sollten Prozesse nicht eins zu eins digital abgebildet werden. Es gilt, diese zu analysieren und einen sinnvollen digitalen Ablauf aufzusetzen, der die Aufgaben der Mitarbeitenden erleichtert. Ein Medienbruch innerhalb eines Prozesses soll unbedingt vermieden werden. Ein Dokument online zur Verfügung zu stellen, welches zum Ausfüllen ausgedruckt und anschließend wieder eingescannt werden muss, sorgt bei Bürger:innen und Mitarbeitenden gleichermaßen für Unmut und kostet unnötige Ressourcen. Hier ist auch die Gesetzgebung gefragt, denn manche Verfahren erfordern immer noch die Schriftform.

 

Once-Only-Prinzip und BundID.

Als Ergänzung des OZG wurde 2021 das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) verabschiedet. Dieses bildet die Grundlage für das Once-Only-Prinzip. Bürger:innen sollen zukünftig erforderliche Nachweise nur noch ein Mal übermitteln müssen. Hierfür muss die Interoperabilität – also die nahtlose Zusammenarbeit – zwischen den verschiedenen Behörden ermöglicht werden. Darüber hinaus soll das Nutzerkonto der BundID genutzt werden, damit sich Bürger:innen deutschlandweit identifizieren können. Beides sind wichtige Schritte in Richtung einer digitalen öffentlichen Verwaltung.

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